Wer sich für Einkauf und Transport ein (E-)Lastenrad anschaffen und damit umweltfreundlich unterwegs sein möchte, kann ab sofort mit Unterstützung der Stadt rechnen. Möglich macht dies das neue Förderprogramm, das die Stadt ab dem 1. August 2021 auflegt.

Nettetal (red) / 13. September 2021 Beim Kauf eines fabrikneuen (E-)Lastenrades oder eines Anhängers wird auf Antrag eine Kaufprämie in Höhe von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten ausgezahlt. Für Elektrolastenräder ist ein Höchstzuschuss von 500 Euro möglich, bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung schießt die Stadt Nettetal bis zu 300 Euro zu und Anhänger werden mit 100 Euro bezuschusst. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 10.000 Euro im Haushalt der Stadt zur Verfügung. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt wird.
Wie groß das Interesse an (E-)Lastenrädern momentan ist, zeigte die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen zum Förderprogramm „E-Lastenrad“ der LEADER-Region. Gesucht wurden zwölf Interessenten, die in der LEADER-Region des Vereins Leistende Landschaft e.V. aus den Kommunen Geldern, Kevelaer, Straelen und Nettetal eine Förderung für den Kauf eines E-Lastenrads erhalten möchten. Fast 50 Bewerbungen lagen dem LEADER-Regionalmanagement aus Nettetal bis zum Bewerbungsschluss am 9. April vor. Die Gewinner wurden anhand vorher festgelegter Kriterien und unter Mitwirkung einer Jury der beteiligten Kommunen ausgewählt.
Zu beachten ist jedoch, dass das Förderprogramm nicht für gewerblich genutzte (E-)Lastenräder gilt. Gewerbetreibende in NRW haben im Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ des Förderprogramms zur Energiewende progres.nrw die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten für ein elektrisches Lastenfahrrad erstattet zu bekommen, maximal jedoch 2.100 Euro.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) fördert die Anschaffung von Transporträdern und Transportanhängern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 2.500 Euro. Antragsberechtigt für eine Förderung sind hier private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen) sowie rechtsfähige Vereine und Verbände.
Die ausführliche Förderrichtlinie, alle notwendigen Formulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Nettetal www.nettetal.de.
Bei Fragen zum Förderprogramm steht Agnes Steinmetz unter Telefon 02153/898-6110 oder per E-Mail an: agnes.steinmetz@nettetal.de als Ansprechpartnerin zur Verfügung.